Hoheitliche Vermessungen

Hoheitliche Vermessungen

Vermessungstätigkeiten, die zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters dienen, werden als hoheitliche Vermessungen bezeichnet. Die Befugnis zur Durchführung dieser Aufgaben wird gemäß gesetzlichen Bestimmungen einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur übertragen, der somit integraler Bestandteil des amtlichen Vermessungswesens ist. Die Gebühren für diese Tätigkeiten ergeben sich aus der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen.

Unsere Leistungen

Teilungsvermessungen

Anlässe für die Teilung von Grundstücken gibt es viele. In allen Fällen stehen wir Ihnen beratend zur Seite, übernehmen die notwendigen Arbeiten und fertigen ggf. den Amtlichen Lageplan zum Teilungsantrag an oder stellen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 7 BauO NRW aus. Von der Zerlegung im Kataster bis zur Teilung im Grundbuch unterstützen wir Sie hierbei. 

Amtliche Lagepläne

In zahlreichen Situationen ist ein sogenannter Amtlicher Lageplan erforderlich, sei es für den Bauantrag, die Beantragung der Teilungsgenehmigung oder die Eintragung von Baulasten. Dieser Plan setzt sich aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil zusammen, welche beide von uns individuell erstellt werden. Dabei werden sämtliche gesetzlichen Anforderungen an den jeweiligen Amtlichen Lageplan umfassend berücksichtigt.

Gebäudeeinmessungen

Nach Abschluss eines Bauvorhabens ist der Eigentümer des Bauwerks verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Gebäude oder etwaige Grundrissveränderungen im amtlichen Liegenschaftskataster eingetragen werden. Hierfür ist eine Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder die Zuständigkeit einer Katasterbehörde erforderlich.

Amtliche Grenzanzeigen

Bei Unklarheiten bezüglich der Lage von Grundstücksgrenzen bieten wir Ihnen die Anzeige der Grenzpunkte an. Mit Holzpflöcken oder Farbkennzeichnungen markieren wir die Grenzpunkte vor Ort. Dabei erfolgt keine Abmarkung im Sinne des Gesetzes über die Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW). Im Gegensatz zur nicht-amtlichen Grenzanzeige wird das Ergebnis der amtlichen Grenzanzeige jedoch beurkundet. 

Grenzvermessungen

Bei einer Grenzvermessung werden fehlende oder beschädigte Grenzzeichen ersetzt bzw. erneut abgesteckt. Wenn Grenzen nicht zuvor festgestellt wurden, erfolgt dies erstmals im Rahmen der sogenannten Grenzverhandlung, analog zum Vorgehen bei einer Teilungsvermessung. Die Ergebnisse werden in einer Grenzniederschrift dokumentiert und dauerhaft ins Liegenschaftskataster übernommen.

Grenzbescheinigungen

Die häufig von Banken geforderte Grenzbescheinigung dient als amtlicher Nachweis dafür, dass ein Gebäude innerhalb der entsprechenden Grundstücksgrenzen errichtet wurde. Der erforderliche Aufwand für diese Bescheinigung variiert je nach den örtlichen Gegebenheiten.